Terms of Service General Laser Online Shop
GL

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der General Laser GmbH | Unternehmenssitz: Wallgasse 25/8, A-1060 Wien | Geschäftsstandort: Wallgasse 25 /
7+8, A-1060 Wien | Tel: +43 1 890 13 54 | This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. | UID: ATU77129778 | EORI:
ATEOS1000118481 | Firmenbuchnummer: FN 551010 i | Erfüllungsort: Wien | Gerichtsstand: Handelsgericht
Wien | Gesetzliche Vorschriften: Gewerbeordnung Österreich (www.ris.bka.gv.at) | Geschäftsführer: Ivan Tochev

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
als ergänzende AGB für die Zusammenarbeit mit Reichelt Elektronik GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der General Laser GmbH („GL“)
über Waren oder Herstellung eines Werks (zusammen in weitere Folge zusammen: „Ware/n“ bzw. „Leistung/en“)
jeglicher Art, die GL mit einem Dritten („Kunde“) abschließt. GL ist berechtigt, diese AGB nach eigenem
Ermessen für die Zukunft abzuändern und dies dem Kunden bekanntzugeben. Diesfalls gelten die neuen AGB für
alle nach Bekanntgabe geschlossenen Verträge.
1.2. Abweichende Bedingungen für den Abschluss des Vertrages mit dem Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen von GL nicht widersprochen wird. Spätestens durch die Entgegennahme
(Punkte 4.1. und 4.3.) der Waren durch den Kunden gelten diese AGB als angenommen und werden allfällige im
Offert des Kunden oder in dessen Auftragsbestätigung enthaltene Bedingungen für den Vertrag unbeachtlich.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten GL nur dann und insoweit, als sie von GL schriftlich
angenommen werden und gelten selbst dann nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
1.4. GL schließt Verträge nur mit Kunden ab, die juristische Personen sind oder unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Angebot und Annahme
2.1. Alle Angebote von GL sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde legt durch Vorlage eines
unverbindlichen Angebotsblattes von GL oder durch das Absenden einer Bestellung im online-shop von GL ein
rechtlich bindendes Auftragsangebot.
2.2. Die Annahme des Auftragsangebotes des Kunden erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Versand
durch GL. Der Vertragsabschluss durch GL erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass GL im Stande ist, richtig,
rechtzeitig und/oder ordnungsgemäß selbst zu liefern oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit
oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird GL den Kunden unverzüglich über das
Nichtzustandekommen des Vertrages informieren.
2.3. Beauftragt der Kunde GL mit einer Werkvertragsleistung (z.B. Zuschnitt von Materialien nach den
Spezifikationen des Kunden), so kommt es erst durch die nachweisliche Übergabe von geeigneten
Ausführungsunterlagen an GL zum Vertragsabschluss. Bei der Ausführung einer Werkvertragsleistung, die nach
den Spezifikationen des Kunden vorgenommen wird, ist GL nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgegebenen
Spezifikationen in irgendeiner Hinsicht zu überprüfen oder den Kunden vor der Untauglichkeit des Materials oder
der Anweisung zu warnen. GL trifft keine Haftung, wenn sich das Material oder die Anweisung des Kunden für die
Ausführung der Werkvertragsleistung als untauglich herausstellt.
3. Preis

3.1. Es gelten die zuletzt angebotenen Preise (Kaufpreis bzw. Werklohn). Bei Bestellungen über den online-shop
sind die Preise, die ausgewiesenen Steuern, allfällige Versandkosten und gegebenenfalls gewährte Nachlässe,
sowie der Gesamtbetrag den Angaben im Warenkorb zu entnehmen.
3.2. Der innergemeinschaftliche Erwerb zu Nettopreisen bzw. die umsatzsteuerfreie Ausfuhr erfolgt nur nach
Prüfung der erforderlichen Angaben aufgrund einer entsprechenden Angebotslegung bzw. Auftragsbestätigung.
4. Abholung und Versand
4.1. Wird kein Versand durch GL vereinbart, so sind die Waren vom Kunden am Sitz von GL bzw. an der von GL
bekanntgegebenen Adresse abzuholen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Waren geht zum
vereinbarten Zeitpunkt der Abholung auf den Kunden über.
4.2. Wird der Versand der Waren durch einen Beförderer vereinbart, so sind die vom Kunden zu tragenden
Versandkosten sowie die Versandbedingungen der Auftragsbestätigung oder der Rechnung zu entnehmen.
Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, erfolgt der Versand an die Rechnungsadresse des Kunden. Bei
grenzüberschreitendem Versand innerhalb der EU schließt GL einen Lieferschein den Frachtpapieren an. Bei
grenzüberschreitendem Versand außerhalb der EU schließt GL drei Rechnungen als Zollpapiere sowie auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren an.
Soweit Teillieferungen möglich sind, hat GL das Wahlrecht, die Waren auch in Teilen zu liefern. GL hat das
Recht, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
4.3. Beim Versand der Waren geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung auf den Kunden über,
sobald die Waren an den Kunden oder an einen Beförderer übergeben werden.
4.4. Angaben über Versandfristen, das ist jene Frist innerhalb deren die Waren beim Kunden einlangen sollen,
sind unverbindlich, sofern nicht anderes vereinbart wird. Wird eine Versandfrist vereinbart, verlängert sich diese
Frist um die Dauer allfälliger Ereignisse höherer Gewalt, sofern diese am Sitz von GL, bei der Zulieferung durch
einen Dritten zu GL, oder auf dem Versandweg zum oder beim Kunden eintreten und sofern diese die Leistung
durch GL nicht dauerhaft unmöglich machen. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere, wobei es auf ein
Verschulden von GL nicht ankommt: Bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote,
Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Streik/Arbeitskonflikte,
Verzögerungen die nach Mitteilung des Beförderers mit der Corona-Pandemie zusammenhängen, sowie der
Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten.
Eine Änderung der Bestellung durch den Kunden, sofern diese von GL angenommen wird, hat eine Änderung des
zuvor vereinbarten Termins zur Folge.
4.5. Der Kunde kann aus dem Verzug von GL mit der Erbringung von Waren nur dann Verzugsfolgen ableiten,
wenn der Verzug von GL zumindest krass grob fahrlässig verschuldet ist („Verzugsfall“). Will der Kunde im
Verzugsfall vom Vertrag zurücktreten, so hat diese mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen und hat die von
ihm zu gewährende „angemessene Nachfrist“ mindestens vier Wochen zu betragen. Die Höhe der Haftung von
GL ist im Verzugsfall mit 5% des netto-Preises der jeweiligen Leistung begrenzt.
5. Verpackung
5.1. Die Verpackungskosten sind in den Preisen der Bestellung enthalten. Die Verpackung selbst ist nicht zu
retournieren. Verpackungsmaterial wird von GL nicht zurückgenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware verbleibt die Ware im Eigentum von GL. Der Kunde darf über die
Ware, solange diese im Eigentum von GL steht, nur nach schriftlicher Zustimmung von GL verfügen. Im Falle
jeglicher berechtigten oder unberechtigten Verfügung über die Ware erwirbt GL automatisch sämtliche
Forderungen und Ansprüche, welche dem Kunden aus der Verfügung zustehen. Im Falle einer Vermengung oder
Verarbeitung einer Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche GL an Stelle des
Kunden zu.
6.2. Solange der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, hat der Kunde GL sofort von einer allenfalls von dritter Seite
vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der Waren zu verständigen.

7. Zahlungsbedingungen
7.1. Es gilt die zwischen GL und dem Kunden vereinbarte Zahlungsart.
7.2. Sofern nicht anders vereinbart, übermittelt GL dem Kunden die Rechnung auf elektronischem Weg.
7.3. Bei der Zahlung per Vorkasse bezahlt der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen ab
Vertragsabschluss auf das Konto von GL. Der Versand der Ware durch GL erfolgt nach rechtzeitigem Eingang
der Zahlung des Kunden. Langt die Zahlung des Kunden nicht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss auf dem
Konto von GL ein, ist GL berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne Einräumung einer Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt GL nicht vom Vertrag zurück, ist GL berechtigt, vom Kunden die Zahlung von
Lagerkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen.

7.4. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Preis mit Rechnungstellung sofort fällig und ist mit 10 tägigem Respiro auf
das Konto von GL zu überweisen. Langt die Zahlung des Kunden nicht binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung
auf dem Konto von GL ein, ist GL berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne Einräumung einer Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten. Tritt GL nicht vom Vertrag zurück, ist GL berechtigt, vom Kunden die Zahlung von
Lagerkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen.
8. Übertragung von Rechten
8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus dem mit GL abgeschlossenen Vertrag an Dritte abzutreten.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und unverzüglich
anzuzeigen, andernfalls der Kunde Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen
des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f
ABGB) nicht mehr geltend machen kann. Eine Mängelrüge ist vom Kunden nachweislich vorzunehmen, wobei
das Einlangen der Benachrichtigung vom Mangel bei GL für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge maßgeblich ist.
9.2. Bei von GL zu erbringenden Werkvertragsleistungen liegt keine Mangelhaftigkeit vor, wenn die
Werkvertragsleistung geringfügig von der Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen
Spezifikation des Kunden abweicht.
9.3. Für Waren von GL wird, soweit nicht die §§ 377 und 378 UGB eine Geltendmachung von Ansprüchen
ausschließen, eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Zustellung bzw. Übergabe an den Kunden oder einen
vom Kunden bestimmten Dritten vereinbart, wobei diese Gewährleistungsfrist auch für zugesicherte
Eigenschaften, unabhängig vom Zeitpunkt des Hervorkommens von Mängeln daran, gilt. GL darf allfällige
Gewährleistungsansprüche nach eigener Wahl durch Verbesserung oder durch Austausch befriedigen.
9.4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
9.5. Die Anwendbarkeit des § 933b ABGB wird ausgeschlossen.
10. Aufrechnungsverbot
10.1. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen gegen Forderungen von GL ist nicht zulässig, es sei
denn, die Gegenforderung wurde von GL anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11. Haftungsausschluss
11.1. GL haftet nur für von GL grob fahrlässig verursachte Schäden an der Ware selbst, wobei die Haftung von
GL mit der Höhe des netto-Preises der jeweiligen Ware begrenzt ist. Für Mangelfolgeschäden an anderen
Rechtsgütern sowie Vermögensschäden des Kunden, haftet GL nur für von GL krass grob fahrlässig verursachte,
wobei eine Haftung von GL mit 5% des netto-Preises der jeweiligen Ware begrenzt ist. GL haftet nur für grob
fahrlässig verursachte Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Bei
Schäden aufgrund der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Waren trifft GL keine Haftung.
11.2. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt sechs Monate ab Kenntnis von Schaden,
Schädiger und schadensbegründenden Tatsachen.

11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen nach Punkt 11.1. und 11.2. auf seine Abnehmer zu
überbinden und hält GL insofern schad- und klaglos.
12. Gewerblicher Rechtsschutz und Geistiges Eigentum
12.1. GL ist bei der Leistungserbringung insofern zur Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden berechtigt,
als dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
12.2. Wird eine Leistung von GL auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen
Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde GL bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad-
und klaglos zu halten.
12.3. Bei der Leistungserbringung angefertigte Ausführungsunterlagen wie beispielsweise Pläne, Skizzen und
sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen sind geistiges Eigentum von GL. GL
trifft keine Haftung, wenn die Ausführungsunterlagen sich aufgrund der Anweisung des Kunden als untauglich
herausstellen. Der Kunde ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GL nicht berechtigt, die von GL
ausgearbeiteten Ausführungsunterlagen weiterzugeben, zu vervielfältigen oder sonst in welcher Form auch
immer zu verwerten.
13. Vorbehaltsklausel bei Auslandsbezug
13.1. Die Vertragserfüllung durch GL steht unter dem Vorbehalt, dass der Vertragserfüllung keine Hindernisse
aufgrund von nationalen oder internationalen (Ausfuhr)bestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder
sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz von GL vereinbart.
14.2. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss von
Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
15. Datenschutz
15.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, die gemäß der Datenschutzerklärung von GL
beim Bestellvorgang erhoben werden, ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich.
16. Auslegung, Unwirksamkeit von Bestimmungen und Schriftformgebot
16.1. Bei Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen der deutschsprachigen Fassung und der
englischsprachigen Fassung dieser AGB gehen die Bestimmungen der deutschsprachigen Fassung dieser AGB
vor.
16.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und GL auch nur teilweise unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages dadurch nicht berührt. Ist eine
Bestimmung unwirksam, so wird sie durch eine andere gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ziel
der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.3. Eine Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom
Schriftformerfordernis.


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